Binge und Kollegen GbR

Alsteranzeiger vom 23.08.2001

Robins folgenschwerer Anruf

Saselerinnen unterstützen Kinder im Gerichtssaal

Robin will ins Heim. Seine Mutter hat Alkoholprobleme, er findet es zu Hause zu "stressig". Also ruft der Zehnjährige beim Jugendamt an und erklärt, er halte es bei seiner Familie nicht aus wolle für ein paar Tage in ein Kinderheim. Ihm wird zugesichert, dass er hier einige Tage bleiben könne.

Schließlich ist ein Monat vergangen, als das Amtsgericht beschließt, den Eltern das Sorgerecht vorübergehend zu entziehen und auf das Jugendamt zu übertragen. Nach einigen Monaten (nicht einigen Tagen, wie es Robins Wunsch gewesen war) wird erneut verhandelt. Eine Prüfung der Verhältnisse in Robins Familie ergibt, dass sich die Situation nicht geändert hat. Der Junge äußert, er wolle endlich zurück nach Hause, doch man behält ihn im Heim, verspricht jedoch, es handele sich nur um einen kurzen Zeitraum.

Robin geht es immer schlechter. Er fühlt sich allein und verlassen. Schließlich unternimmt er wieder etwas, dass seine Situation ändern soll: Er schreibt einen Brief an "Binge und Kollegen - Verfahrenspflege" aus Sasel. Er enthält die Bitte, Robin die Heimkehr zu ermöglichen. Mittlerweile sind an die zwei Jahre vergangen, seit der Junge ins Heim ging.

Ute Kuleisa-Binge und ihre zwei Kolleginnen Susanne Jäger und Kerstin Fuchs nehmen sich den Fall vor, sprechen mit dem Jugendamt und der Heimleitung. Sie sind Verfahrenspflegerinnen. Anwälte für Kinder, aber nicht zwingend Juristen. Verfahrenspflege bedeutet, dass die Frauen die Interessen der Kinder sowohl vor Gericht als auch außerhalb der Justiz zu vertreten. "Unsere Fälle reichen von der Begleitung zu einer Anhörung bis zu sexuellem Missbrauch", erklärt Frau Kuleisa-Binge. "Wir sind das Sprachrohr der involvierten Kinder". Häufig sind es Fälle wie Streit ums Sorgerecht nach Scheidungen.

In Robins Fall meldete sich das Kind selbst bei der Verfahrenspflege. Die Damen müssen aber vom Gericht autorisiert werden. Robin schrieb einen entsprechenden Brief an den zuständigen Richter, dem wurde statt gegeben, die Kosten übernimmt der Staat. "Seit etwa zwei Jahren ist die Hilfe durch einen Verfahrenspfleger als Möglichkeit nach §50 FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) rechtlich verankert", erklärt Ute Kuleisa-Binge.

Im Absatz zwei dieses Paragraphen heißt es: "Die Bestellung (eines Verfahrenspflegers) ist in der Regel erforderlich, wenn: Gegenstand der Verfahrens die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson oder von dem Ehegatten oder Umgangsberechtigten ist". Der Einsatz der Verfahrenspflege ist nur in zivilrechtlichen Fragen möglich.

Im Fall Robin trug die Arbeit von "Binge und Kollegen" erheblich zur Beschleunigung des Verfahrens bei. Allerdings verzögerte sich der Ablauf durch Krankheit der zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt erheblich. Auch wechselte mehrmals die Heimleitung und schließlich zeigte sich, dass diese gar nicht genau wusste, weshalb Robin in ihrem Heim war. Auch sie unterstützte letztlich die Wünsche des Jungen. Trotzdem hat Robin über ein viertel seines Lebens unfreiwillig im Heim verbracht. Sein Anruf beim Jugendamt hatte unvorhersehbare, ungewollte Folgen. Aber es wurde eine Lösung gefunden.

Robin ist wieder bei seiner Familie, besucht tagsüber einen Hort, wo auch einige seiner Klassenkameraden sind. Der Junge weiß um die Krankheit seiner Mutter und will sie möglichst wenig belasten. Dank "Binge und Kollegen" konnte Robins Wunsch angemessen behandelt und die Folgen des zauberlehrlingsartigen Anrufs beim Jugendamt gemildert werden. Erreichbar sind "Binge und Kollegen" unter Telefon 040/600 97 967.